Die grundlagen der schiffahrtsstatistik; ein kritischer beitrag zur wertung der handelsflotte und des seeverkehrs des Deutschen Reiches . 0 IX. 03 co u c Ol PQ o O^ ö. ^ C H T :^ PQ biD u> bio IE CiiQ C ^v) Netto-Abzüge. werden kann, vermessen und vom Brutto-Raumgehalt des Schiffes ab-gezogen. Der Abzug darf jedoch die Hälfte des Brutto-Raumgehaltesnicht übersteigen, außer bei Schlepp- und Bergungsdampfern, wo die Höhedes Abzugs nicht beschränkt ist. 3. Die Donau-Regel. Diese entspricht der britischen Regel b)d. h. es wird der wirkliche Raumgehalt der Maschinen und Kesselräume(nicht der Koh

Die grundlagen der schiffahrtsstatistik; ein kritischer beitrag zur wertung der handelsflotte und des seeverkehrs des Deutschen Reiches . 0 IX. 03 co u c Ol PQ o O^ ö. ^ C H T :^ PQ biD u> bio IE CiiQ C ^v) Netto-Abzüge. werden kann, vermessen und vom Brutto-Raumgehalt des Schiffes ab-gezogen. Der Abzug darf jedoch die Hälfte des Brutto-Raumgehaltesnicht übersteigen, außer bei Schlepp- und Bergungsdampfern, wo die Höhedes Abzugs nicht beschränkt ist. 3. Die Donau-Regel. Diese entspricht der britischen Regel b)d. h. es wird der wirkliche Raumgehalt der Maschinen und Kesselräume(nicht der Koh Stock Photo
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Die grundlagen der schiffahrtsstatistik; ein kritischer beitrag zur wertung der handelsflotte und des seeverkehrs des Deutschen Reiches . 0 IX. 03 co u c Ol PQ o O^ ö. ^ C H T :^ PQ biD u> bio IE CiiQ C ^v) Netto-Abzüge. werden kann, vermessen und vom Brutto-Raumgehalt des Schiffes ab-gezogen. Der Abzug darf jedoch die Hälfte des Brutto-Raumgehaltesnicht übersteigen, außer bei Schlepp- und Bergungsdampfern, wo die Höhedes Abzugs nicht beschränkt ist. 3. Die Donau-Regel. Diese entspricht der britischen Regel b)d. h. es wird der wirkliche Raumgehalt der Maschinen und Kesselräume(nicht der Kohlenräume) vermessen und samt einem Zuschlag von 500/0bei Rad- und 75^0 bei Schraubendampfern vom Brutto-Raumgehalt in Abzuggebracht. Jedoch darf der Gesamt-Abzug nicht 500, 0 des Brutto-Raum-gehaltes übersteigen. Über die Annahme und Anwendung dieser drei Regeln in den ver-schiedenen schiffahrttreibenden Ländern wird an anderer Stelle die Redesein (s. Teil HI). Hier sei nur noch bemerkt, daß der schwerwiegendsteFehler der meistverbreiteten Regel, der britischen, der ist, daß bei An-wendung der Regel b) eine obere Grenze für

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